Wer kümmert sich vertrauenswürdig um die alltägliche Lebensverwaltung, um Finanzangelegenheiten, um die Einhaltung von Vollmachten, Patienten-, und Testamentsverfügungen?
Das Publikumsinteresse war riesengross. Die vorhandenen Stühle im Gerichtssaal reichten bei weitem nicht aus, so beschrieb es vor ein paar Jahren die Reporterin der Badischen Neuesten Nachrichten (BNN). Das Landgericht Baden-Baden verurteilte ein Ehepaar, sie Rechtsanwältin, er ehemaliger Steuerberater, zu sieben bzw. drei Jahren Haftstrafe. Die Beiden hatten als Vertrauenspersonen bei einer alten dementen Dame rund 500 000 Euro ergaunert.
Und nach einem Zivilprozess 2023 müssen sie diese Summe zudem an den Nachlassverwalter der inzwischen verstorbenen Geschädigten zurück bezahlen.
In den Medien ist viel von Altersarmut durch niedrige Renten die Rede. Einkommen spiegeln aber nicht komplett die reale Situation im Alter. Rechnet man die Vermögen hinzu, also Erspartes, Immobilien, Schmuck, Versicherung … so ergibt sich immerhin im Durchschnitt bei den Altersrentnerhaushalten mit Hauptverdiener über 64 Jahren und gesetzlicher Rente ein Nettovermögen von 313 432 Euro*). Wobei der überlebende Partner in der Regel dann allein darüber verfügen kann.

(Foto: Wikimedia)
Gauner nutzen das. Selbst ernannte Anlage- oder Vermögensberater z.B. Die Website der Finanzaufsicht Bafin listet regelmässig unseriöse Anbieter als Warnung für interessierte Anleger. Und sie informiert zudem ausführlich über Betrugsmaschen und Datendiebstahl.
In München fand sich ein stadtbekannter Rechtsanwalt und Strafverteidiger selbst auf der Anklagebank wieder, zusammen mit einem Autohändler. Sie betrogen lt. Anklage eine alte Dame um 400 000 Euro. Mit der Verlockung des Autohändlers, angeblich durch Geldgeschäfte für sie Renditen bis zu 20 % zu erzielen.
Im März verurteilte das Landgericht München I den Autohändler zu sechs Jahren und neun Monaten Haft, den Rechtsanwalt „wegen Beihilfe“ zu zwei Jahren und neun Monaten. U.a. weil er gewusst und „billigend in Kauf genommen“ habe, dass der Autohändler Geld der Geschädigten veruntreute. Bevor der sich am Gesamtvermögen von 1,7 Mio. Euro der 75Jährigen vergreifen konnte, flog die Sache auf. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Problematisch: Rechtsanwalt G. besass sogar eine notarielle Generalvollmacht über das Vermögen der alten Dame…

Tatsächlich sind Vollmachten – der Begriff „Generalvollmachten“ dafür hat ausgedient – am stärksten Missbrauch gefährdet. Sie räumen den Bevollmächtigten Einzelpersonen oder auch mehreren mit Inkrafttreten sofort alle Zugriffsmöglichkeiten auf Konten ein. Sie ermöglichen Geschäfte für die Vollmachtgeber, mit Genehmigung sogar Entscheidungen über Behandlungen z.B bei Erkrankungen – im Rahmen der Patientenverfügung, die jeder und jede haben sollte.
Die Vollmacht ist also eine Art Freibrief – problematisch für völlig auf sich allein gestellte Personen ohne Anhang. Denn: Wird der Vollachtgeber dement, kontrolliert niemand den oder die Inhaberin einer Vollmacht.
Über Vollmachten informieren Notare. Man kann sie aber mit und ohne deren Service erstellen. Und nur für zweifelsfrei vertrauenswürdige Personen. Das können, müssen aber nicht z.B. Familienangehörige sein.
Übergriffigkeit und Abzocke
Eine unabhängig und allein lebende Dame in ihren Siebzigern, die namentlich nicht genannt werden möchte, erzählt, wie sich ihr mit zunehmendem Alter entfernte Angehörige verstärkt zugewandt hätten.
Mit Fürsorge habe das aber nichts zu tun. Vielmehr habe sie den Eindruck, es ginge darum, ihr Privatleben, ihre Wohnverhältnisse, ihr ganzes Lebensumfeld auszukundschaften. Zumal diese Personen schon immer durch starke materielle Interessiertheit im Allgemeinen, besonders aber an familiären Erbangelegenheiten aufgefallen seien.
Sie fürchtet, falls ihr Verstand nachlassen sollte, dass ihr diese Leute lieb und teuer gewordene Gegenstände noch zu Lebzeiten „abnehmen“ würden.
So ist sie ist froh, mit ihrem ohnehin geplanter Umzug in eine andere Stadt räumliche Distanz geschaffen zu haben.
„Anschleichen“, um ein mögliches Opfer zu taxieren, nennen Anwälte diese aus Erbschleicherprozessen bekannte Masche. Wachsamkeit bei suspektem, plötzlichem Interesse ist also richtig.
„Meine Schwester lebt von den Bankkonten meiner dementen Mutter und hat sogar meine Mutter gegen mich (…) aufgehetzt…“
„Meine Mutter hat Demenz im Frühstadium und unterstützt meinen erwachsenen Bruder bei all seinen finanziellen Bitten…“
Reger Erfahrungsaustausch im Internet, z.B. auf reddit. Da schon in Familienkreis oft unklar ist, wer sich wie mit welchen Befugnissen um demente Angehörige kümmern soll, ist es für völlig allein lebende Menschen ohne greifbare Angehörige und ohne Regelungen noch problematischer.
Wenn z.B. die neue Bekannte eines alten, dementen Herrn sich kümmert und das Vertrauen missbraucht, um ihn zu Testamentsänderungen zu ihren Gunsten zu bewegen. Demenz fällt nicht immer auf. Testierfähigkeit zu prüfen – manchmal ein schwieriges Terrain also für Notare – mit Ermessensspielraum. 
Wie seit eh und je unter den Menschen gibt es zudem bei Dienstleistenden aller Art Leute, die lange Finger machen. Pflegepersonal etwa, wenn die Abhängigkeit zunächst nur milde dementer Menschen mit begrenzter Geschäftsfähigkeit genutzt wird, um z.B. Geld und Wertgegenstände zu stehlen. Ein gut verwahrtes Inventarverzeichnis, am besten mit Fotos, hilft der Kripo im Falle eines Falles. Noch besser: Beizeiten so viel wie möglich verschenken. Was weg ist, kann nicht mehr gestohlen werden.
Die Kümmerer
„Das hat mich aufgeregt,“ erzählt der Berliner Walter Klitschka. 25 Jahre ist es, her, dass er im Rahmen seines Studiums der Sozialarbeit Praktikant bei einer Berufsbetreuerin wurde. Ihrem suchtkranken „Schützling“ hatte sie komplett Zugang zu seinem eigenen Geld verwehrt. Unzulässige Entmündigung, so empfand es Klitschka, das würde er besser machen, etwa mit einer einvernehmlichen, klaren Regelung.
Er entschloss sich, Berufsbetreuer zu werden. Klitschka vom Bundesverband freier Berufsbetreuer (BVfB) und geschätzt ca. 18 000 „rechtliche Betreuer“, so die korrekte Bezeichnung, kümmern sich um Menschen, die ganz oder teilweise ihr Leben nicht (mehr) verwalten können. Demente, Suchtkranke, seelisch Behinderte …, vor allem jene, die niemanden dafür auf der Welt haben.
Von Bevormundung kann keine Rede sein. Rechtliche Betreuerinnen, darunter auch Ehrenamtler, sollen stellvertretend gewährleisten, dass hilflose Menschen selbstbestimmt leben und alle ihnen gesetzlich zustehenden Rechte wahrnehmen können. Berufsbetreuer arbeiten meist selbständig und zu gesetzlich festgelegten Honoraren. Sie kümmern sich im Schnitt um 40 bis 50 Personen.
„Mein Job reicht von Händchen halten bis hin zu Erbchaftssachen,“ sagt Hülya Özkan. Die Vorsitzende von Bundesverband für Berufsbetreuer/innen (BfB) ist studierte Politik-und Sozialwissenschaftlerin. Manche Klienten wollten aber auch eher wenig Kontakt. Selbst nach vielen Jahren habe sie nichts von ihrer Leidenschaft für diesen anspruchsvollen Beruf verloren, sagt Özkan.
Das Schwierigste sei nicht etwa der Umgang mit den Menschen und ihren Problemen. Sondern der Kampf mit den Behörden.
Wie also komme ich an professionelle Betreuung, wenn etwa Demenz zur Behinderung wird? Je nach Verfügbarkeit und Kompetenz beraten kommunale Sozialbehörden. Ausserdem sind Betreuungsvereine und Betreuungsbüros eine sehr gute Anlaufstelle. Sie sind bundesweit vertreten, aber leider unterschiedlich mit genügend Mitarbeitenden ausgestattet.
Wo immer möglich, empfiehlt es sich, Kontakt mit ihnen aufzunehmen.
Reicht es nicht mehr zur selbständigen Lebensverwaltung, kann man aber auch direkt für sich selbst beim Amts- oder Betreuungsgericht rechtliche Betreuung anregen. Klappt das, klären bei einem ersten Kontakt mit einem geeigneten Betreuer beide Seiten: Stimmt die Chemie?
Er wisse meist schon nach wenigen Minuten, ob’s passt oder nicht, sagt Walter Klitschka. Wenn nicht, können beide Seiten ablehnen und es mit einem neuen „Doppel“ versuchen. 
In allen Abstufungen und ganz praktisch je nach Hilfebedarf übernehmen rechtliche Betreuerinnen Bank- und Vermögensverwaltung, also auch Kontoführung, Gesundheitsfürsorge, Wohnungs- und Postangelegenheiten, Schriftverkehr…
Rechtliche Betreuerinnen müssen bei Betreungsgerichten zugelassen sein und ihre Sachkunde nachweisen. Die grosse Mehrheit kann ein Studium der Sozialarbeit vorweisen.
Sicherungen
Segensreiche Sicherheitsregeln gelten seit 1.1.2023:
Zu Beginn eines neuen Vertrauensverhältnisses mit einem „Klienten“ erstellt die Fachkraft eine Vermögensaufstellung. Einmal jährlich müssen rechtliche Betreuer für ihre Arbeit einen Jahresbericht inklusive Rechnungslegung vorweisen – für jede einzelne hilfsbedürftige Person. Auch die Ehrenamtler, ausser es handelt sich dabei um Familienangehörige.
Walter Klitschka und Kolleginnen sind froh über diese Kontrollmechanismen. Sie bieten auch ihnen mehr Sicherheit: „Auch wir machen ja mal Fehler.“
Schwer wiegende Entscheidungen, z.B. Fragen der Aufenthaltsbestimmung und Unterbringung, bis hin zu Freiheit entziehenden Massnahmen. sind aber nur mit gerichtlicher Genehmigung möglich.
Falsche Freunde
Eine Viertelmillion veruntreut, Immobilien verkauft, Wohnung leer geräumt. Die Täter: ein Paar, beide Mitte vierzig. Das Landgericht München II schickte 2025 die Frau für drei Jahre hinter Gitter, der Mann kam mit Gefängnis für 16 Monate auf Bewährung davon. Der Geschädigte ist inzwischen verstorben. Er hatte die Beiden im Krankenhaus kennen gelernt, fand sie sympathisch, vertraute der Frau seine Betreuung an – und Kontovollmacht.
Im Alter von 92 Jahren also, dement, krank und offenbar sehr einsam.

Betreuungsverfügung
Demenz, Unfall, plötzliche Krankheit: Frühzeitig und bei klarem Verstand abgefasst – ist die Betreuungsverfügung mit notarieller Beratung oder ohne fachliche Hilfe für den Ernstfall wichtig. Die eigenen Vorstellungen der Lebensführung in Schriftform: Ein komplexes Dokument. Bei Regelungen rund um Immobilen muss ein Notar hinzu gezogen werden. Es genügt also nicht, beliebige Formulare aus dem Internet herunterzuladen und nach Schema F auszufüllen.
Schliesslich geht es um die Fragen: Wer darf mich betreuen und mit welchen Befugnissen? Auch gegenüber Behörden und Gerichten.
Je nach persönlicher Lage: Lieber nur eine oder mehrere Personen einsetzen? Für verschiedene Aufgaben: Gesundheitsangelegenheiten z.B. oder Finanzielles? Wer soll sich um Korrespondenz kümmern, um digitale Kommunikation? Was, wenn Umzug in ein betreutes Wohnen unumgänglich ist?
Hierfür kann man in der Betreuungsverfügung auch einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin benennen. Oder alternativ einen Betreuungsverein. Vorteil: Fällt die Vertrauensperson aus, z.B. wegen längerer Krankheit, könnte der Verein eine Stellvertretung benennen.
Alle Angaben erleichtern die Arbeit eventueller späterer Betreuerinnen. Dazu ein Inventar für Details wie z.B.: Welche Lieblings-Einrichtungsgegenstände bei Umzügen möglichst mit genommen werden sollten. Oder Wünsche wie: Immer Blühpflanzen auf dem Balkon. Glutenfreie Ernährung. Niemals Fischgerichte…
Gute Informationen im Internet, auch zum Thema Patientenverfügung, bieten z.B. der Sozialverband Deutschland (SOVD) (1) und die Caritas), bei der sich online und in manchen Städten Beratung an Ort und Stelle buchen lässt.
Ein Exemplar der Vorsorge- und Betreuungsverfügung gehört gut auffindbar in die eigene Wohnung, ein weiteres kann man beim örtlichen Amtsgericht hinterlegen.
Fazit: Betreuungsverfügung ja, Vollmacht mit Vorsicht oder gar nicht, auch nicht für rechtliche Betreuende. Warum ? „Vollmachten werden ja nicht kontrolliert. Das ist uns zu heikel,“ sagt Walter Klitschka.
*) Informationsdienst des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IWD) 16.6. 2026 / Bundesbank 2023
(1) https://www.sovd.de/sozialberatung/beratung-patientenverfuegung-vorsorgevollmacht
Georg Schramm, Kabarettist als „Lothar Dombrowski“:
„Demenz merkt man selbst als Letztes!“
(ZDF 2014)
